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BVerwG, 12.10.2000 - 3 B 133.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung - Verlust von Eigentum durch die Bodenreform in der DDR - Unterscheidung zwischen Enteignung und Konfiskation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 05.04.2000 - 5 A 1843/99
- BVerwG, 12.10.2000 - 3 B 133.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 12.10.2000 - 3 B 133.00
In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 25.02.1999 - 7 C 8.98
Vermögensrückgabe aufgrund russischer Rehabilitierung
Auszug aus BVerwG, 12.10.2000 - 3 B 133.00
Die Beschwerde beschränkt sich auf den Hinweis, das Bundesverwaltungsgericht habe in dem Urteil vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 C 8.98 - Möglichkeiten einer späteren Rechtsentwicklung offen gelassen.